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Welche Einreisebestimmungen gibt es für den Hund?

EU-weit ist die wichtigste Vorsorgeimpfung die Tollwutimpfung. Der Nachweis über diese Schutzimpfung muss bei der Einreise in ein anderes Land vorgelegt werden.

Ihr Vierbeiner sollte schon mindestens drei Monate alt sein, bevor man ihm gegebenenfalls eine Tollwutimpfung verabreicht. Diese Schutzimpfung darf auch nicht länger wie drei Wochen vor Reiseantritt zurückliegen – damit man sich auf der sicheren Seite befindet, sollte der Tierarzt eine Bestätigung aushändigen. Da die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes je nach Hersteller variiert, fragen Sie bitte Ihren Tierarzt, wie lange dieser gültig ist. Die erste Impfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgen.

Darüber hinaus ist auch vorgeschrieben, dass dass Tiere deutlich mit einer Tätowierung oder durch einen Microchip (verpflichtend für alle neu gekennzeichneten Tiere seit dem 3. Juli 2011) gekennzeichnet ist.